Soweit sind wir wohl noch nicht, da der Großteil der SPAM-Mails aus nicht EU-Ländern stammt.
Für die inländischen Versender von Werbemails und Newslettern wird sich allerdings einiges ändern.
Mit 1. März 2006 tritt in Österreich ein strengeres Spam-Gesetz in Kraft. Diese Anpassung an die EU-Richtlinie erlaubt nun nur mehr Mails mit vorheriger Zustimmung (Opt-in) des Empfängers zu versenden. Bisher war es im geschäflichen Bereich (Versand an Unternehmen) nur notwendig die Möglichkeit des Abbestellens (Opt-out) anzubieten.
Diese Unterscheidung entfällt nun und somit sind in Zukunft nur mehr Werbe-E-Mails mit vorheriger Zustimmung erlaubt.
Bei bestehenden Newslettern sind einige IT-Rechtsexperten der Ansicht, dass die weitere Zusendung zulässig ist, wenn diese bereits über einen längeren Zeitraum (etwa seit Jahren) unbeanstandet erfolgt ist.
Prinzipiell reicht als Zustimmung zum Empfang eines Newsletters (oder einer Werbe-Mail) auch eine mündliche Zustimmung, allerdings liegt die Beweispflicht immer beim Versender. Wenn dieser die Zustimmung des Empfängers nicht nachweisen kann, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 37.000 Euro. Mitbewerber können ebenfalls mit Unterlassungsklagen oder Schadenersatzansprüchen gegen Verstöße vorgehen.
Gegen unerwünschte Mails aus dem Ausland wird das allerdings kaum etwas nützen!
Hier finden Sie die Info der Wirtschaftskammer
(Fachverband Werbung & Marktkommunikation):
http://fachverbandwerbung.at/pdf/uk_ueberblick.pdf
weitere Links zu diesem Thema:
www.i4j.at/gesetze/bg_tkg01.htm#§_105
www.dbj.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=publikationen_liste.php&fach_nr=55&navi=publikationen
www.dbj.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=publikationen_liste.php&fach_nr=55&navi=publikationen
futurezone.orf.at/it/stories/89519/
www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telekommunikation_Konsumentenservice_E-Commerce-Gesetz
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