Da die Berufsreifeprüfung eine vollwertige Matura im Sinne einer AHS Matura ist, haben Absolventen derer, auch alle Möglichkeiten wie die Absolventen einer AHS Matura.
Im Gegensatz zur Studienberechtigungsprüfung, welche eine Zulassung für nur einen Studienbereich ist, stehen Ihnen mit der Berufsreifeprüfung alle Wege offen!
Die Berufsreifeprüfung hat absolute Gleichstellung zur AHS oder BHS Matura!
Dies wurde durch das "Bundesgesetz zur Berufsreifeprüfung" verabschiedet, welches im Jahre 1997 vom Nationalrat beschlossen worden ist.
Am Arbeitsmarkt haben Sie als Bewerber durch diese DUALE Ausbildung wesentlich bessere Chancen, als Absolventen mit "nur Matura", da die fachlichen Kompetenzen von vielen Unternehmen sehr geschätzt werden.
Mit der Berufsreifeprüfung sind Sie zu folgenden Weiterbildungen berechtigt.
Studium an
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Akademien
- Kollege
sowie alle anderen Bildungsformen, die mit einer AHS / BHS Matura möglich sind.
Im Bundesdienst ermöglicht die Berufsreifeprüfung eine höhere Einstufung in die B - Kategorie (gehobener Bundesdienst) und somit einen besseren Verdienst.
Das WIFI bietet eine kostenlose Informations- und Orientierungsveranstaltung, welches Ihnen ermöglicht, auf all Ihre Fragen eine Antwort zu bekommen.
wie z.B.
- Zugangsvoraussetzungen individuell
- Ausbildungsinhalte
- organisatorische Details
- Qualifikations- und Förderungsmöglichkeiten
Diese Veranstaltung ist kostenlos, jedoch für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung notwendig und verbindlich! Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand und melden Sie sich zu dieser kostenlosen Orientierungsveranstaltung an.
Anmeldung und Details zur WIFI Info und Orientierungsveranstaltung: lesen Sie mehr
Die Berufsreifeprüfung umfasst derzeit vier Teilbereiche.
- Deutsch,
- Mathematik,
- eine lebende Fremdsprache
- und einen Fachbereich.
Der Prüfungsstoff orientiert sich an einer höheren Schule, im Detail orientieren sich die Kernfächer Mathematik, Englisch und Deutsch am Lehrplan der HAK (Handelsakademie), die des Fachbereiches am jeweiligen Lehrberuf bzw. der Beruflichen Ausbildung.
Deutsch: 5 stündige Klausurarbeit
Mathematik: 4 stündige Klausurarbeit
Lebende Fremdsprache: mündliche Prüfung oder auf Wunsch eine 5 stündige schriftliche Klausurarbeit.
Fachbereich: Projekt aus dem Berufsfeld mit einer 5 stündigen Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Der Unterricht ist modular aufgebaut, jedes Fach wird an einem bestimmten Wochentag unterrichtet.
Informationen zum Stundeplan bzw. dessen Varianten, erhalten Sie bei der kostenlosen Orientierungsveranstaltung .
Entsprechende Vorkenntnisse werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz zur Berufsreifeprüfung) anerkannt bzw. vergütet.
Für den Wegfall des 4. Prüfungsteiles (Fachbereichsprüfung) ist ein Nachweis über folgende Qualifikationen einzureichen:
Meisterprüfung
Werkmeisterschule
Besuch einer Fachakademie
Diplomprüfung nach dem Krankenpflegegesetz
Im Rahmen der Zulassung entscheidet sich der Teilnehmer für einen spezifischen Fachbereich. Dieser Fachbereich ergibt sich im Zusammenhang mit einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung / Fachschulausbildung oder aufgrund der nachgewiesenen, mindestens 13-monatigen, beruflichen Erfahrung.
Die am Beginn getroffene Entscheidung für einen Fachbereich ist bindend.
Somit kann weder die gewählte Schule noch der Fachbereich gewechselt werden.
Anrechnung:
Entsprechende Vorkenntnisse werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen („Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung“ vom 23. August 2000) anerkannt. Wird beispielsweise eine Meisterprüfung, eine Werkmeisterschule, der Besuch einer Fachakademie oder der Abschluss einer dreijährigen Krankenpflegeschule nachgewiesen, so ersetzt dies laut Berufsreifeprüfungsgesetz den 4. Prüfungsteil „Fachbereichsprüfung“. Ebenso werden für die lebende Fremdsprache Englisch die Cambridge-Prüfungen CAE, CPE und BEC 3 anerkannt. Dasselbe gilt für entsprechende Italienisch-Prüfungen.
Auch bereits bestandene Reifeprüfungen in Deutsch, Mathematik oder in einer lebenden Fremdsprache werden angerechnet. Grundsätzlich wird über die Anerkennung von Teilprüfungen durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission im Zuge des Zulassungsverfahrens entschieden
Eine Befreiung gibt es auch für die anderen Prüfungsteile. Eine genaue Auflistung finden Sie im Gesetzestext zur Berufsreifeprüfung:
Der Gesetzestext zur Berufsreifeprüfung: lesen Sie mehr
Es gibt je nach Bundesland einige Varianten an Förderungen.
Eine genaue Aufstellung finden Sie hier, bzw. werden Sie auf der Orientierungsveranstaltung darüber Beraten.
Informationen zu Förderungen in allen Bundesländern : lesen Sie mehr